Artenschutzfachbeitrag

Gemeinde Schermbeck

Artenschutzfachbeitrag (Stufe I)

Im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen ist gemäß der Handlungsempfehlung des Landes NRW die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung notwendig. Dabei ist festzustellen ob mit Umsetzung des Planvorhabens Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften gem. § 44 (1) BNatSchG verbunden sind. Gegebenenfalls lassen sich artenschutzrechtliche Konflikte durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen erfolgreich abwenden.

Im Auftrag der Gemeinde Schermbeck wurde die WoltersPartner GmbH, neben der Erarbeitung der städtebaulichen Unterlagen, mit der Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages beauftragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine artenschutzkonforme wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde zu schaffen. Auf Grundlage der Ortsbegehungen im März und April des Jahres 2021 und einer darauf basierenden Potential-Analyse sowie nach Auswertung vorliegender Daten erfolgte die artenschutzfachliche Bewertung (Stufe I). Im Ergebnis konnten artenschutzrechtliche Konflikte, unter Einhaltung einer Bauzeitenregelung, ausgeschlossen werden.

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