„Bürgerradweg“ L 581

Stadt Billerbeck

Landschaftspflegerischer Begleitplan
Stadt Billerbeck, 2023

Die Stadt Billerbeck plant mit dem Landesbetrieb Straßen NRW den Neubau eines rund 5,6 km langen Fuß- und Radweges („Bürgerradweg“) entlang der L 581. Im Rahmen dieser Planung ist gemäß § 17 BNatSchG ein landschaftspflegerischer Begleitplan als Bestandteil der Planunterlagen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind die mit einer nachfolgenden Umsetzung zu erwartenden Artenschutzbelange i.S. des § 44 (1) BNatSchG zu untersuchen.

Die WoltersPartner Stadtplaner GmbH wurde von der Stadt Billerbeck für die Erstellung der umweltplanerischen Unterlagen, d.h. den landschaftspflegerischen Begleitplan und den Artenschutzfachbeitrag beauftragt.
Der landschaftspflegerische Begleitplan umfasst eine Analyse des Untersuchungsraumes sowie eine Auswirkungsprognose der potenziell durch das Vorhaben hervorgerufenen Beeinträchtigungen. Die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden ermittelt, Möglichkeiten einer Eingriffsminimierung aufgezeigt sowie Art und Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorgestellt.
In Kooperation mit einem faunistischen Fachgutachter sind die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten ermittelt und die notwendigen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bestimmt worden, so dass artenschutzrechtliche Konflikte gem.         § 44 (1) BNatSchG im Rahmen der nachfolgenden Umsetzung vermieden werden.

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