Umweltprüfung

Stadt Senden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Frische- und Logistikzentrum Stroetmann“
Umweltbericht einschließlich Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
Stadt Senden

Gem. § 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung erforderlich, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB durch­zu­füh­ren­den Umweltprüfung zu­sam­men und bildet damit die umweltbezogene Grundlage für die erforderliche Abwägung der umweltplanerischen Belange.

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frische- und Logistikzentrum Stroetmann“ der Stadt Senden wurden im Auftrag des Vorhabenträgers durch die WoltersPartner GmbH sowohl die städtebaulichen als auch die umweltplanerischen Unterlagen (Umweltbericht und Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung) für die Umsetzung des Planvorhabens erstellt. Auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung wurde der Ausgangszustand des Vorhabenbereiches ermittelt und die relevanten bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung beschrieben und bewertet. Auf Grundlage einer artenschutzfachlichen Vorprüfung (Stufe I) wurde zudem eine Artenschutzfachbeitrag (Stufe II) zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben gem. § 44 (1) BNatSchG veranlasst. Die mit Umsetzung des Planvorhabens verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden ermittelt und die Eingriffe i.S. des § 14 ff BNatSchG im Rahmen der Bauleitplanung kompensiert.

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